FAQ
Oft gestellte Fragen:
1) Was ist „Zukunft im Verein“?
„Zukunft im Verein“ ist eine Projektförderung der Heinz-Kappes-Initiative des Rotary Club Karlsruhe-Fächerstadt. Sie unterstützt Vereine und etablierte Initiativen dabei, Jugendarbeit strukturell zu stärken und echte Beteiligung junger Menschen im Vereinsleben zu ermöglichen.
2) Für wen ist die Förderung gedacht?
Antragsberechtigt sind insbesondere Sport-, Kultur- und Sozialvereine sowie kirchliche Organisationen und etablierte Initiativen/Aktionsgruppen, die dauerhaft mit Jugendlichen arbeiten und regional verankert sind.
3) In welcher Region wird gefördert?
Gefördert werden Projekte in Stadt Karlsruhe und Landkreis Karlsruhe.
4) Welche Zielgruppe muss im Projekt aktiv beteiligt sein?
Das Projekt muss Jugendliche und junge Erwachsene (ca. 14–27 Jahre) aktiv einbeziehen – als Teilnehmende, Mitgestaltende oder in Rollen mit Verantwortung.
5) Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden Projekte, die z. B.:
6) Welche Kosten sind förderfähig?
Es können Sach-, Honorar- und projektbezogene Kosten gefördert werden, die unmittelbar mit dem Vorhaben zusammenhängen (z. B. Materialien, Honorare, Raummiete, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrtkosten).
7) Wie hoch ist die Förderung?
Pro Projekt können bis zu 2.000 Euro bewilligt werden.
8) Müssen wir einen Eigenanteil einbringen?
Ein Eigenanteil ist ausdrücklich erwünscht, aber keine Vorbedingung. In den Rahmenbedingungen wird ein Eigenanteil von ca. 10–20 % empfohlen (Ausnahmen sind möglich).
9) Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind u. a.:
Typischer Ablauf: Ausschreibung Februar bis 19. April26, Auswahl bis Mai, Projektlaufzeit meist Mai bis Dezember, Abschluss/Präsentation rund um die Heinz-Kappes-Preisverleihung. (Konkrete Jahresdaten stehen in der jeweiligen Ausschreibung.)
11) Welche Unterlagen müssen wir einreichen?
In der Regel erforderlich:
12) Wie stellen wir den Antrag?
Antragstellung erfolgt per E-Mail oder über das Online-Formular (Details/Adresse gemäß aktueller Ausschreibung). Empfohlen wird, den Antrag gemeinsam mit den beteiligten Jugendlichen zu erarbeiten.
13) Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Wichtige Kriterien sind u. a.:
14) Welche Pflichten haben geförderte Projekte?
Nach Projektende ist ein kurzer Sachbericht und ein zahlenmäßiger Nachweis zur Mittelverwendung einzureichen; Mittel sind zweckgebunden einzusetzen und Änderungen sollten abgestimmt werden.
15) Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?
Nein. Die Förderung erfolgt als freiwillige Zuwendung; ein Rechtsanspruch besteht nicht – auch nicht bei Erfüllung der Voraussetzungen.
„Zukunft im Verein“ ist eine Projektförderung der Heinz-Kappes-Initiative des Rotary Club Karlsruhe-Fächerstadt. Sie unterstützt Vereine und etablierte Initiativen dabei, Jugendarbeit strukturell zu stärken und echte Beteiligung junger Menschen im Vereinsleben zu ermöglichen.
2) Für wen ist die Förderung gedacht?
Antragsberechtigt sind insbesondere Sport-, Kultur- und Sozialvereine sowie kirchliche Organisationen und etablierte Initiativen/Aktionsgruppen, die dauerhaft mit Jugendlichen arbeiten und regional verankert sind.
3) In welcher Region wird gefördert?
Gefördert werden Projekte in Stadt Karlsruhe und Landkreis Karlsruhe.
4) Welche Zielgruppe muss im Projekt aktiv beteiligt sein?
Das Projekt muss Jugendliche und junge Erwachsene (ca. 14–27 Jahre) aktiv einbeziehen – als Teilnehmende, Mitgestaltende oder in Rollen mit Verantwortung.
5) Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden Projekte, die z. B.:
- Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen im Verein stärken,
- Führungsnachwuchs gewinnen/qualifizieren/begleiten,
- Rahmenbedingungen für gute Jugendarbeit verbessern (Strukturen, Abläufe, Werkzeuge, Räume),
- neue Formate (z. B. Jugendgremien, Projektwerkstätten, Qualifizierungen) erproben.
6) Welche Kosten sind förderfähig?
Es können Sach-, Honorar- und projektbezogene Kosten gefördert werden, die unmittelbar mit dem Vorhaben zusammenhängen (z. B. Materialien, Honorare, Raummiete, Öffentlichkeitsarbeit, Fahrtkosten).
7) Wie hoch ist die Förderung?
Pro Projekt können bis zu 2.000 Euro bewilligt werden.
8) Müssen wir einen Eigenanteil einbringen?
Ein Eigenanteil ist ausdrücklich erwünscht, aber keine Vorbedingung. In den Rahmenbedingungen wird ein Eigenanteil von ca. 10–20 % empfohlen (Ausnahmen sind möglich).
9) Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind u. a.:
- reine laufende Grundkosten ohne Projektbezug,
- Projekte außerhalb der Region Karlsruhe,
- Maßnahmen ohne erkennbaren Bezug zur Jugendarbeit bzw. ohne Jugendbeteiligung,
- reine Investitionen ohne konzeptionellen Projektansatz.
Typischer Ablauf: Ausschreibung Februar bis 19. April26, Auswahl bis Mai, Projektlaufzeit meist Mai bis Dezember, Abschluss/Präsentation rund um die Heinz-Kappes-Preisverleihung. (Konkrete Jahresdaten stehen in der jeweiligen Ausschreibung.)
11) Welche Unterlagen müssen wir einreichen?
In der Regel erforderlich:
- Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben, alternativ online),
- Kurzprofil (1–2 Seiten),
- ggf. Vereinsregisterauszug, Satzung/Grundlage, sowie optional Zusagen von Kooperationspartnern,
- Finanzplan (Kosten- und Finanzierungsübersicht).
12) Wie stellen wir den Antrag?
Antragstellung erfolgt per E-Mail oder über das Online-Formular (Details/Adresse gemäß aktueller Ausschreibung). Empfohlen wird, den Antrag gemeinsam mit den beteiligten Jugendlichen zu erarbeiten.
13) Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Wichtige Kriterien sind u. a.:
- Beitrag zur Stärkung der Jugendarbeit,
- Beteiligung von Jugendlichen in Planung und Umsetzung,
- Nachhaltigkeit/Wirkung über die Projektlaufzeit hinaus,
- Innovationsgehalt/Modellcharakter (Lernpotenzial für andere),
- plausible Finanzplanung und Verhältnis von Aufwand/Wirkung.
14) Welche Pflichten haben geförderte Projekte?
Nach Projektende ist ein kurzer Sachbericht und ein zahlenmäßiger Nachweis zur Mittelverwendung einzureichen; Mittel sind zweckgebunden einzusetzen und Änderungen sollten abgestimmt werden.
15) Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?
Nein. Die Förderung erfolgt als freiwillige Zuwendung; ein Rechtsanspruch besteht nicht – auch nicht bei Erfüllung der Voraussetzungen.
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